Heuhotel Fischbeck
Hauptstraße 27
91247 Vorra
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Am Anreisetag kann das Heuhotel ab 16.00 Uhr bezogen werden, am Abreisetag muss
das Heuhotel besenrein bis 10.00 Uhr geräumt sein. Andere Zeiten können
vereinbart werden.
Die im Heuhotel aushängende Hausordnung
ist einzuhalten. Eltern haften für die Schäden der Kinder.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und
Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Heuhotel allgemein für
derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
Die Verjährung beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
Buchung
Die Buchung kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Mit
der Buchung wird eine Anzahlung von 50.00 € bei Gruppen ab 10 Personen fällig.
Rücktritt der Kunden
(Abbestellung/Stornierung)
Bei einem Rücktritt des Kunden vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungsgebühren dem Kunden in Rechnung gestellt:
ab 4 Wochen vor Vertragsbeginn 10% des vereinbarten Preises;
ab 2 Wochen vor Vertragsbeginn 50% des vereinbarten Preises;
ab 1 Woche vor Vertragsbeginn 75% des vereinbarten Preises.
Wir senden Ihnen auf Wunsch eine schriftliche Buchungsbestätigung.
Rücktritt des
Heuhotels
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Heuhotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Heuhotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Heuhotel berechtigt, aus sachlichen gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder vom Heuhotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder Lager unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden.
Wenn das Heuhotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Schlafplätze den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder das Ansehen des Heuhotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass die dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Heuhotels zuzurechnen ist.
Das Heuhotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzten, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen. Bei berechtigtem Rücktritt des Heuhotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz
Zahlung
Bei Lieferung und Leistung unter einem Auftragswert von € 500,- behalten wir
uns Barzahlung vor. Wenn über einen Reiseveranstalter gebucht wird, kommt
dessen Abrechnungsmodus zum Tragen.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen
Banksätze zu berechnen.
Haftung des Heuhotels
Für eingebrachte Sachen der Gäste haftet das Heuhotel nicht. Wertgegenstände
oder Bargeld können gegen ein geringes Entgelt im benachbarten Geldinstitut
sicher verwahrt werden.
Eine Haftung der Pension bei Personenschäden besteht nur dann, wenn Einrichtungen und Gegenstände von der Pension grob fahrlässig oder fahrlässig zur Verfügung gestellt werden.
Eine Haftung für Kinder ist nur möglich, wenn die elterliche Sorgfaltspflicht für die Kinder nicht verletzt wurde.
Haftung/Schaden des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Heuhotel zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.
Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Kunde zu 100%.
Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an das Heuhotel.
Das Heuhotel befindet sich auf einem landwirtschaftlichen Betrieb. Hierbei entstehen oft Gefahren (z.B. Landmaschinen, Tiere ). Für Schaden oder Verletzungen durch diese Art von Gefahren haftet allein der Kunde, wenn dem Betreiber kein grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungsort und Zahlungsort ist das Heuhotel
Ausschließlicher Gerichtstand - auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Heuhotels, das Amtsgericht Hersbruck. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs, 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Heuhotels, das Amtsgericht Hersbruck.
Es gilt deutsches Recht
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
Vorra, 20. März 2008